Russische Botschaft

Konsularabteilung
der Botschaft der Russischen Föderation
in der Bundesrepublik Deutschland
(Visastelle)

26.03.2009 г.

  1. ALLGEMEINE INFORMATION
  2. FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN
  3. FÜR TOURISTEN
  4. FÜR GESCHÄFTS- UND DIENSTREISEN, STUDIENAUFENTHALTE, KULTUR ODER SCHÜLERAUSTAUSCH
  5. DAUERVISA
  6. TRANSITVISA
  7. BESUCHERVISA (PRIVATREISEN)
  8. VISAAUSTELLUNG IM SONDERFALL
  9. KONSULARBEZIRKE
  10. BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES
  11. VISAGEBÜHREN UND ANTRAGSBEARBEITUNGSZEIT

Information für Staatsangehörige der Russischen Föderation, die auch Staatsbürgerschaft anderen Staaten besitzen und ein Visum beantragen
1. ALLGEMEINE INFORMATION

Sehr geehrte Damen und Herren,

beachten Sie bitte, daß ab dem 1. August 2005 von der Kosularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin grundsätzlich keine Visumanträge per Post angenommen werden. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich bei der Konsularabteilung vorzusprechen, können Sie den Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen durch Ihren Vertreter bzw. durch ein in Berlin ansässiges Reisebüro einreichen.

  1. Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Hamburg, Bonn, München, Frankfurt-am-Main oder Leipzig rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
  2. Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden.
  3. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).
  4. Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
  5. Persönliche Beantragung ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich.

Die Konsularabteilung befindet sich:
Behrenstraße 66,
10117 Berlin


2. FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN
  1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
  2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag (Visumantrag  für US-Bürgern). Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
  3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5x4,5 cm. Auf dem Visumantrag soll das Foto unbedingt mit Klebstoff und ausschließlich im dafür vorgesehenen Feld befestigt werden. Das Foto soll u.a. nicht früher als 6 Monate vor der Visabeantragung gemacht werden. Um das Foto auf dem Visumantrag zu befestigen, dürfen Sie nicht Klammern, Heftklammern oder ähnliches nutzen. Die allgemeine Forderungen zu den Fotos, die bei der Visabeantragung eingereicht werden sollen, entsprechen vollkommen den gleichen Forderungen bei der Beantragung des deutschen biometrischen Reisepasses.

  4. Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 16).

  5. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen.
    Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
    • ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung (Siehe Muster der Versicherungskarte) mit:
      • Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag und die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder Auslandsreise;
      • Kopie der Versicherungspolice.
  6. Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung können Sie auch durch persönlichen Antrag im EG der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin erhalten.


3. FÜR TOURISTEN
  1. Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 2 erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich.
  2. Weiterhin muss ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden.
  3. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
  4. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!
  5. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

4. FÜR GESCHÄFTS- UND DIENSTREISEN, STUDIENAUFENTHALTE, KULTUR- ODER SCHÜLERAUSTAUSCH
  1. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visabeantragung eine förmliche Originaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums benötigt.
  2. Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visabeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat  eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung.

5. DAUERVISA
  1. Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Innen-, Außenministeriums ausgestellt.

6. TRANSITVISA
  1. Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
  2. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Punkt 3 erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.

7. BESUCHERVISA (PRIVATREISEN)
  1. Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).
  2. Achtung: Ab 15. April 2003 werden Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt.


8. VISAAUSTELLUNG IM SONDERFALL
  1. Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
  2. Ausnahmsweise kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.
  3. In diesem Fall wird nur der minimale Tarif für das Visum erhoben.

9. KONSULARBEZIRKE

Die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin leistet konsularische Dienste nur für die Einwohner  der Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern.

Diejenigen, die in anderen Bundesländern wohnen, sollen sich an die zuständigen der Russischen Föderation Generalkonsulate wenden :

10. BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES
  1. Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
  2. Eine Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.
  3. Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
  4. Bitte beachten Sie,dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
  5. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
  6. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.

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